Anwalts-Inkasso: effektiver Forderungseinzug - einfach & günstig
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Inkasso durch den Anwalt ist professionelles Inkasso in einer Hand – von der Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, ggf. das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreibung der Forderung. „Erfahrene“ Schuldner nehmen einen bestehenden Zahlungsverzug erst dann ernst, wenn Ihnen ein anwaltliches Mahnschreiben unmissverständlich signalisiert, dass der Gläubiger nicht auf seine Forderung verzichten wird und zu weiteren Schritten entschlossen ist. Sie müssen nach Ablauf der ihnen vom Anwalt gesetzten Frist ohne weiteres mit einer für sie letztlich teueren Klage (und anderen unangenehmen Maßnahmen) rechnen. Weiteres „Zeitschinden“ erscheint ihnen dann oftmals zwecklos. Unsere Beauftragung ist ganz einfach: | Im Erfolgsfalle muss der Schuldner zahlen. Normalerweise ist es unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren, als das Gesetz über die Vergütung der Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) vorsieht. Sinnvollerweise hat der Gesetzgeber aber gerade im Bereich anwaltlicher Inkasso-Dienstleistungen eine Ausnahme vorgesehen. Hier sind die vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren Verhandlungssache - darüber kann vorher geredet werden. Vergessen Sie die Worte erfolgsorientierte Provision, Mitgliedsgebühren, Erfolgshonorare, Leistungspauschalen oder sonstige verdeckte Kosten. Das alles gibt es bei uns nicht. Wir sind also in der Regel nicht teurer als ein Inkassobüro. Sollte die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches erforderlich sein, müsste ein Inkassobüro den Fall ohnehin an einen Rechtsanwalt abgeben. Die Kosten eines Inkassobüros können Sie daher sparen. Diese sind nämlich neben den Kosten eines Rechtsanwaltes nicht erstattungsfähig. Übrigens: Gerade im Bereich des Inkassos können wir also unsere qualifzierten Dienstleistungen zu Ihrem Nutzen zu hoch interessanten Konditionen anbieten. |





