Unternehmensnachfolgeberatung"Es gibt auf dieser Welt nichts Sichereres als den Tod und die Steuern" | ![]() |
Ein Testament gehört daher zum Unternehmer, wie der Gesellschaftsvertrag zum Unternehmen.
Dadurch lassen sich Haftungsrisiken minimieren und Kosten reduzieren. Neben der Vermeidung von unnötigen und teuren Streitigkeiten unter den Erben können nämlich durch eine optimale Gestaltung auch Steuern gespart werden (auch wenn dies niemals das Hauptmotiv Ihres Handelns sein sollte). Eine bestehende Nachfolgeregelung wirkt sich zudem positiv bei einem Rating durch Ihre Bank aus.
Bei einer rechtlich einwandfreien Nachfolgeregelung sind erbrechtliche, steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte gleichermaßen zu berücksichtigen. Ein Steuerberater allein ist hiermit wegen der rechtlichen Fragen in der Regel überfordert. Fachanwälten für Erbrecht fehlt oft das steuerliche Wissen. So kommt es nicht selten zum bösen Erwachen, wenn auf einmal ungewollt stille Reserven aufgedeckt werden und erhebliche Steuerzahlungen anfallen. Daher arbeitet Rechtsanwalt Harald Irion hier Hand in Hand mit seinem Zwillingsbruder, Steuerberaer Holger Irion.
Das Testament des Unternehmers und der Gesellschaftsvertrag des Unternehmens müssen unbedingt aufeinander abgestimmt werden. Eine ordentliche Unternehmensnachfolgeberatung ist daher dringend zu empfehlen. Wir
beraten Sie bei Ihrer geplanten Nachfolgeregelung und entwerfen
gemeinsam mit Ihnen und ggf. mit Ihrem eigenen Steuerberater ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes
schlüssiges Gesamtkonzept.
Anfragen richten Sie bitte an:
Harald Irion LL.M.
Rechtsanwalt
Magister der Rechte im Wirtschafts- u. Steuerrecht
Mitglied am Zentrum für Unternehmensnachfolge zentUma e.V. seit 2007

