Testamentsvollstreckung
Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Die Anordnung von Testamentsvollstreckung kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:
Vielzahl von Erben oder Vermächtnisnehmern
komplexe Vermögensverhältnisse
Erben sind minderjährig oder geschäftlich unerfahren
der Erbe ist überschuldet
die Erfüllung von Vermächtnissen soll sichergestellt werden
Unternehmen befindet sich im Nachlass
Wie ordne ich die Testamentsvollstreckung an?
Die Testamentsvollstreckung kann nur durch eine wirksame letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) durch den Erblasser angeordnet werden. Damit dieTestamentsvollstreckung auch tatsächlich nach ihrem Tod umgesetzt wird, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Testament auch aufgefunden wird. Dies erreichen Sie durch Hinterlegung Ihres Testaments beim Nachlassgericht oder bei Ihrem Berater.
Wen sollte ich als Testamentsvollstrecker einsetzen?
Der Testamentsvollstrecker übernimmt kein leichtes Amt. Wichtig ist daher:
volles Vertrauen des Erblasser in die Person des Testamentsvollstreckers
ausreichende wirtschaftliche und rechtliche Qualifikation des Testamentsvollstreckers
hinreichende Zeit, um das Amt gewissenhaft zu erledigen
ein Alter des Testamentsvollstreckers, das die Erfüllung des Amtes noch erwarten lässt
Welche Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker?
Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers hängen von den Anordnungen des Erblassers ab. Im Regelfall der sog. Auseinandersetzungs- oder Abwicklungsvollstreckung hat der Testamentsvollstrecker insbesondere folgende Aufgaben:
Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen und Teilungsanordnungen
Bezahlung der Nachlassverbindlichkeiten
Abgabe der Erbschaftssteuererklärung
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Wir beraten Sie gerne, ob eine Testamentsvollstreckung in Ihrem Fall Sinn macht und übernehmen selbst auch Testamentsvollstreckungen.
Sofern Sie selbst die Testamentsvollstreckung durchführen, beraten oder begleiten wir Sie gerne. Da das Amt des Testamentsvollstreckers nicht einfach ist, sollten Sie das Amt gewissenhaft ausüben, um Haftungsfallen zu vermeiden.
Rechtsanwalt Harald Irion hat bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) im Jahr 2008 erfolgreich den Testamentsvollstreckerlehrgang absolviert. Er steht für Anfragen gerne zur Verfügung: Tel. 07725 / 9149925.