Vorweggenommene Erbfolge

Warum soll ich zu Lebzeiten etwas verschenken?

Die Gründe für eine lebzeitige Übertragung eines Teils des eigenen Vermögens können vielfältig sein:

* Steuern sparen
* Pflichtteilsansprüche reduzieren
* Klarheit zu Lebzeiten
* freudige Gesichter erleben

Wenn für Sie das Argument "Steuern sparen" wirklich wichtig ist, sollten Sie jedoch zunächst prüfen lassen, ob überhaupt und wieviel Erbschaftssteuer voraussichtlich anfallen wird.
Bedenken müssen Sie unbedingt auch, dass durch die Schenkung möglicherweise auch Einkommen verlagert wird, so dass sich einkommensteuerliche Folgen ergeben können, wie zum Beispiel die Aufdeckung stiller Reserven. Wir beraten Sie auch steuerlich. 

Was passiert bei einer Schenkung mit meiner eigenen Altersvorsorge?

Denken Sie bei einer Schenkung stets auch noch an Ihre eigenen Interessen, insbesondere an Ihre Altersversorgung. Gerade im Pflegefall sind Sie vielleicht auf Ihr verschenktes Vermögen angewiesen. Zudem soll es Ihnen im Alter doch auch gut gehen. Daher sollten Sie bei einer Schenkung stets an folgende Sicherungsmöglichkeiten denken:

* Wohnrecht
* Leibgeding ("Altenteil")
* Auflagenschenkung (z.B. Schenkung von der Pflege abhängig machen)
* Nießbrauchsrecht
* Rentenverpflichtung
* Rückforderungsrecht

Wann ist eine Stiftung sinnvoll?

Eine Stiftung könnte für Sie interessant sein, wenn Sie mit Ihrem Vermögen helfen, gestalten und etwas für die Ewigkeit hinterlassen wollen.

Eine Stiftung kann zu Lebzeiten oder durch Testament nach dem Todesfall errichtet werden. Den Zweck der Stiftung bestimmen Sie, wobei nahezu jeder legale Zweck gefördert werden kann. Doch Vorsicht: bei bestimmten Stiftungszwecken kann die steuerliche Anerkennung versagt werden.

Die Stiftung lebt vor allem von den Erträgen des Stiftungsvermögens (z.B. Zinserträge), das Stiftungsvermögen selbst darf hingegen nicht angetastet werden. Deshalb kann auch das in die Stiftung eingebrachte Vermögen nicht mehr zurückgefordert werden. Wer eine Stiftung gründet, gibt das dafür hingegebene Vermögen unwiderbringlich aus der Hand. Die weit verbreitete Ansicht, dass man durch eine Stiftung Vermögen steuerbegünstig - und vor den Erben geschützt - für schlechte Zeiten oder fürs Alter zurücklegen kann, ist also falsch. Die Gründung einer Stiftung sollte daher gut überlegt sein. Steuerliche Motive sollten nie das Hauptmotiv der Stiftungserrichtung sein.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie umfassend, auch steuerlich!