Entschädigung Flugverspätung & Flugausfall Lufthansa

Die Lufthansa ist die größte deutsche Fluggesellschaft. Dies heißt aber nicht, dass Sie die Entschädigung für Flugverspätung oder Flugannullierung problemlos erhalten.

Flugzeug der Lufthansa auf der Startbahn Die folgenden Infos sollen Ihnen daher helfen, egal ob Sie Ihren Anspruch selbst reklamieren wollen oder wir für Sie die Ausgleichszahlung und ggf. Schadensersatz geltend machen sollen.

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Streiks bei der Lufthansa - Anspruch auf Entschädigung

Streik Bodenpersonals am 07.02.2024

Für Mittwoch, den 7. Februar 2024, ruft Verdi das Lufthansa-Bodenpersonal zu einem Warnstreik auf. Es wird an den Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg, Berlin, Berlin und Düsseldorf gestreikt. Es streiken unter anderem die Mitarbeiter des Check-In-Bereichs und der Flugabfertigung und der Technik. Da es sich um konzerneigene Mitarbeiter der Lufthansa handelt, besteht bei Flugstreichung oder Verspätung Anspruch auf Entschädigung.

Pilotenstreik der Lufthansa am 02.09.2022

Die Pilotengewerkschaft "Vereinigung Cockpit" hatte einen ganztätigen Streik am 2. September 2022 durchgeführt. Die Lufthansa hatte ca. 800 ihrer Flüge am 02.09.2022 gestrichen. Grund für den Streik waren gescheiterte Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag der Piloten.

Streik Bodenpersonal Lufthansa am 27.07.2022

Die Gewerkschaft verdi.de hatte pünkltich zur Ferienzeit am 27.07.2022 das Bodenpersonal der Lufthansa zum Warnstreik aufgerufen. Dadurch fielen zahlreiche Flüge aus und es kam in der Folge auch zu Verspätungen.

Ausgleichsleistung auch bei Streik

Sie haben hier als betroffener Passagier bei Annullierung oder Verspätung von mindestens 3 Stunden Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechte-Verordnung. Sie können je nach Entfernung zwischen 250,- € und 600,- € forden. Der Streik des eigenen Personals ist nach der Rechtsprechung kein außergewöhnlicher Umstand.

Kostenerstattung für Ersatzbeförderung

Die Lufthansa muss Ihnen bei streikbedingten Flugausfällen auch nach Art. 8 der VO 261/2004 eine Ersatzbeförderung anbieten. Sofern kein Ersatzflug oder ein unangemessen später Flug angeboten wird, können Sie selbst eine Ersatzbeförderung buchen und die Mehrkosten erstattet verlangen. Näheres zu diesem Anspruch finden Sie in unserem Beitrag zur Kostenerstattung bei selbst gebuchtem Ersatzflug. Die Lufthansa muss im Streikfall Passagiere auch auf andere Airlines umbuchen. Der Anspruch darf also nicht mit dem Argument abgelehnt werden, dass man keine eigenen Kapazitäten gehabt habe. Falls nur die ursprünglichen Ticketkosten des annullierten Fluges vonder Lufthansa erstattet werden, bestehen Sie daher weiter auch auf die Erstattung der Mehrkosten.

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Übersicht: 

Ausgleichsleistung // Kontaktdaten Lufthansa // richtige Airline anschreiben // Ablehnung Lufthansa // Anwalt beauftragen oder kostenlose Ersteinschätzung //

Ausgleichsleistung mit kostenlosem Musterbrief selbst geltend machen

Mit unserem kostenlosen Formular reichen Sie Ihren Anspruch auf Ausgleichsleistung ganz einfach bei der Lufthansa ein. Kontakt zur Lufthasa ist möglich an die postalische Adresse (am besten per Einwurf-Einschreiben), per E-Mail oder auch über das Beschwerdeformular auf der Website der Lufthansa (dort können Sie auch den ausgefüllten Musterbrief als Anlage hochladen):

Kontakt / Anschrift Lufthansa:

Deutsche Lufthansa AG
Customer Relations
Postfach 710234
60492 Frankfurt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.lh.com/feedback

Flugstreichung aufgrund Corona

Ihr Flug wurde wegen des Coronavirus gestrichen? Die Lufthansa verweigerte in diesen Fällen oft die Erstattung der Ticketkkosten. In unserem Beitrag Erstattung Flugticket Corona erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückerhalten. 

Flug wurde nicht von Lufthansa selbst durchgeführt?

Die Deutsche Lufthansa AG führt nicht alle Flüge, die eine LH Flugnummer haben, selbst aus. Manche Flugstrecken werden von anderen Airlines bedient (v.a. Sunexpress, Air Baltic). Auf der Buchungsbestätigung oder der Bordkarte steht dann meist "durchgeführt von ..." oder "operated by...". Diese Flüge werden meist im sog. Wetlease durchgeführt. Das bedeutet, dass die Lufthansa das Fluggerät samt Besatzung angemietet hat. Dann ist die Entschädigung gegenüber der Lufthansa geltend zu machen. Unser Tip: wenn Ihr Flug eine Flugnummer LH hat und / oder Sie den Flug bei Lufthansa gebucht haben, reklamieren Sie auch bei der Lufthansa.
Eine Ausnahme gilt bei Codeshare-Flügen. Diese Flüge werden von zwei Airlines unter jeweils eigener Flugnummern verkauft. Hier wenden Sie sich an die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat.
Bei einem Flug eines eigenständigen Tochterunternehmens der Lufhansa - wie z.B. Eurowings GmbH, Swiss Air Lines, Austrian Airlines, Brussels Airlines oder Air Dolomiti - ist die Tochtergesellschaft für die Kompensation zuständig. Die Lufthansa CityLine ist ebenfalls ein Tochterunternehmen der Lufthansa, führt aber sowohl eigene Flüge, als auch Flüge im Auftrag der Lufthansa durch. Hier reichen Sie die Reklamation einfach bei der Deutschen Lufthansa AG ein.

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Flugverspätung Lufthansa → Anschlussflug verpasst

Wenn Sie aufgrund eines verspäteten Fluges den Anschlussflug verpassen, haben Sie Anspruch Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004, wenn die Verspätung am Endziel mindestens drei Stunden beträgt. Sofern bei Umsteigeverbindungen die Flüge von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden, müssen Sie Ihre Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen, die den ersten verspäteten Flug durchgeführt hat, auch wenn die Verspätung dieses Fluges unter drei Stunden lag. Entscheidend ist, dass die Ankunft am letzten Zielort mindestens 3 Stunden später erfolgt.

Lufthansa lehnt Entschädigung ab oder antwortet nicht?

Unsere Erfahrungen bei Flugversptäungen mit der Lufthansa zeigen, dass berechtigte Ansprüche gegenüber Passagieren oft floskelhaft mit dem Hinweis auf Restriktionen der Flugsicherung zurückgewiesen werden. Derzeit lautet die Standardantwort der Lufthansa meist wie folgt:

"Der Grund für die Verspätung des Fluges LH ... waren Restriktionen der Flugsicherung, die entsprechende Anweisungen durch den  Flughafen nach sich zogen. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um unsere Passagiere stets pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Auf Vorgaben und Weisungen der Flugsicherung sowie des Flughafens haben wir jedoch leider keinerlei Einfluss. Als Fluggesellschaft haben wir den Anweisungen der Flugsicherung strikt Folge zu leisten. Somit lag die Flugverspätung eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können."

Die Lufthansa lehnt Erstattungsansprüche mit dieser Standardantwort insbesondere meistens ab, wenn ein Anschlussflug wegen (geringer) Verspätung des Zubringerfluges verpasst wurde. In vielen sochen Fällen bezahlt die Lufthansa aber oft nach einem Schreiben von uns oder nach Klageerhebung. Die Ablehnung der Entschädigung sollte Sie also nicht von einer Weiterverfogung der Entschädigung abhalten.

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Aufforderungsschreiben an Lufthansa durch Rechtsanwalt für Fluggastrechte

Sie möchten uns mit der Geltendmachung der Ausgleichszahlung oder Schadensersatz gegen die Lufthansa beauftragen? Dann nutzen Sie unsere Gratis-Erseinschätzung oder kontaktieren uns per E-Mail oder telefonisch. Sie erhalten dann eine kostenlose Ersteinschätzung. Sofern Sie selbst vergeblich versucht haben, die Entschädigung einzufordern, muss die Lufthansa unsere Kosten erstatten. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten.