Tankprobleme am Flughafen Amsterdam
Chaos am Flughafen Schipol - zahreiche Passagiere gestrandet
Wegen Tankproblemen strandeten am 24.07.2019 ca. 30.000 Passagiere am Flughafen Schipol in Amsterdam. Auch am Folgetag gab es noch Flugausfälle und Verspätungen. Zahlreiche Fluggäste mussten die Nacht mangels genügend Hotelbetten am Flughafen auf Feldbetten verbringen.
Probleme des Tank-Unternehmens führen zu Annullierungen und Flugverspätungen
Grund für die Probleme soll eine Störung im System des Tankunternehmens sein. Die Flugzeuge konnten nicht betankt werden, wodurch ca. 100 Flüge verspätet waren und ca. 180 Flüge ausfielen. Die Betankung der Flugzeuge wird durch einen externen Dienstleister des Flughafens durchgeführt.
Erhalten Fluggäste eine Entschädigung?
Airline schuldet Betreungsleistungen und Ersatzflug
Passagiere, deren Flug annulliert wurde, haben zunächst Anspruch auf eine anderweitige Beförderung und auf Betreungsleistungen während der Wartezeit (Unterkunft und Verpflegung). Diese Ansprüche bestehen unabhängig vom Grund des Flugausfalls, also auch bei höherer Gewalt.
Ausgleichsleistung oder außergewöhnlicher Umstand?
Eine andere Frage ist, ob Passagiere eine pauschale Entschädigung zwischen 250,- € und 600,- € nach der sog. Fluggastrechteverordnung erhalten. Die Airlines werden sich auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen. Ob die Tankprobleme tatsächlich einen außergewöhnlichen Umstand darstellen ist aber umstritten. Teilweise wird angeführt, dass die Panne für die Fluggesellschaft unvermeidbar und außergewöhnlich war. Selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen von der Fluggesellschaft ergriffen worden wären, hätte die Panne nicht vermieden werden können. Dies ist zwar richtuig. Allein die Unvermeidbarkeit durch die Fluggesellschaft selbst begründet aber keinen außergewöhnlichen Umstand.
Zu beachten ist folgendes: Es ist die Aufgabe der Airline, ihr Flugzeug in technisch einwandfreiem und betriebsbereiten Zustand zu halten. Wenn sich die Fluggesellschaft hierzu die Hilfe externer Firmen bedient, so sind diese nach der überwiegenden Rechtsprechung als sog. Erfüllungsgehilfen anzusehen. Dies hat zur Folge, dass Fehler oder Versäumnisse des Erfüllungsgehilfen - hier also des Tankunternehmens - der Fluggesellschaft zugerechnet werden. Weiterhin spricht für eine Entschädigungspflicht, dass die Betankung des Flugzeugs zum gewöhnlichen Betrieb des Luftfahrtunternehmens gehört, also schon an sich nicht außergewöhnlich ist.
Die Frage, ob in diesen Fällen ein Anspruch auf Ausgleichsleistung besteht, wird von den Gerichten, vermutlich letztlich durch den EuGH, entschieden werden. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
Unser Tipp: Melden Sie Ihre Ausgleichsansprüche auf jeden Fall gleich bei der Fluggesellschaft an. So begründen Sie Zahlungsverzug und können später auch Verzugszinsen geltend machen.
Pauschalreisende haben Anspruch auf Reisepreisminderung
Wer im Rahmen einer Pauschalreise am Flughafen Amsterdam gestrandet ist, hat Anspruch auf eine Reisepreisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter. Die Höhe der Minderung beträgt ab der 5. Stunde Verspätung 5 % des Tagesreisepreises pro weiterer Stunde Verspätung. Beim Minderungsanspruch spielt der Grund der Verspätung keine Rolle. Der Veranstalter kann hier also nicht auf höhere Gewalt o.ä. berufen. Er darf Sie mit Ihren Ansprüchen auch nicht an die Fluggesellschaft verweisen.