Flugausfälle & Flugverspätungen Ryanair

Ryanair ist die größte europäische Billigfluggesellschaft mit Sitz in Dublin (Irland). Die von Michael O´Leary geführte Airline bedient vor allem Flugstrecken innerhalb Europas. Bei Ryanair kommt es wieder zu Flugzeug der Ryanair im LandeanflugVerspätungen und Flugausfällen, die teilweise mit der kritisierten Arbeitnehmerpolitik zusammenhängen.

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Entschädigung nach EU-VO 261/2004

Bei Verspätungen ab 3 STunden oder Flugannullierung, sowie bei Nichtbeförderung (Beförderungsverweigerung) haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach sog. Fluggastrechte-Verordnung.

Kontakt / Adresse Ryanair

Die Anmeldung der Ansprüche bei Ryanair ist derzeit möglich über das Online-Formular der Ryanair. Eine funktiorende E-Mail-Adresse stellt Ryanair bewusst nicht zur Verfügung.
Sofern Sie das Formular für Entschädigungen nutzen, raten wir Ihnen, jede Seite des Formulars zu Beweiszwecken zu sichern, in dem Sie einen Screenshot fertigen. Setzen Sie zudem eine Frist zur Zahlung mit festem Datum. Dies ist wichtig, damit später auch etwa entstehende Anwaltskosten und Verzugszinsen geltend gemacht werden können.

Per Post können Sie Ihre Reklamation an folgende Anschrift senden:

Ryanair DAC.
Customer Service Department
PO Box 11451
Swords
Co Dublin
IRELAND

Einen Brief zur Geltendmachung der Enschädigung sollten Sie aber per Einschreiben versenden. Sonst dürfen Sie kaum auf eine Antwort hoffen.

Erfahrungen zur Entschädigung Ryanair

Ryanair steht wegen des Umgangs mit Kunden-Reklamation in der Kritik, nach unserer Erfahrung zurecht. In den meisten Fällen ist eine Klage gegen Ryanair erforderlich, um die Ausgleichsleistung durchzusetzen. Den Passagieren selbst wird meist nur eine Erstattung von Auslagen angeboten.

Abtretungsverbot für Entschädigungsansprüche Ryanair

Ryanair hat in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen ein Abtretungsverbot aufgenommen. Danach dürfen die Entschädigungsansprüche nur an Mitreisende, die in der selben Buchung aufgeführt sind, abgetreten werden. Ryanair möchte hierdurch das Geschäfstmodell von Fluggastrechte-Portalen wie Flightright oder EU-Claim behindern. Diese Dienstleister lassen sich den Ausgleichsanspruch des Passagiers abtreten und machen den Anspruch dann im eigenen Namen geltend. Die Wirksamkeit des Abtretungsverbots ist umstritten und obergerichtlich noch nicht entschieden.

Nicht betroffen vom Abtretungsverbot ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Fluggastrechte. Der Anwalt ist nur Ihr Vertrteter und Sie bleiben Inhaber der Ausgleichsleistung bzw. des Schadensersatzes.

Wir vertreten betroffene Passagiere bundesweit. Ihre unverbindliche Anfrage senden Sie uns bitte per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie uns an: ☎ 07725 / 91499-25.