Entschädigung Flugverspätung / Flugannullierung Sunexpress

Sie sind von einer Fluverspätung oder einem Flugausfall mit der Sunexpress betroffen? Dann sollten Sie zuerst schauen, welche Fluggesellschaft den Flug durchgeführt hat bzw. laut Buchungsbestätigung durchführen sollte: die Sunexpress Deutschland GmbH oder die Sunexpress Türkei? Es handelt sich hier rechtlich gesehen um zwei unterschiedliche Gesellschaften. Die Sunexpress Deutschland GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt und ist daran zu erkennen, dass die Flugnummern mit XG beginnen. Die türkische Sunexpress mit Sitz in Istanbul benutzt Flugnummern, die mit XQ beginnen. Hier hilft ein Blick in die Buchungsbestätigung und auf die Bordkarten weiter. Sollte dort als Flugnummer LH (= Lufthansa) oder EW (= Eurowings) aufgeführt sein, hat die Sunexpress den Flug im sog. Wet-Lease im Auftrag für eine andere Fluggesellschaft durchgeführt ("operated by" / "durchgeführt von"). Dann halten Sie sich an die Lufthansa oder Eurowings.

Kontakt / Adresse Sunexpress

Die Sunexpress ist Joint Venture der Lufthansa und Turkish Airlines. Die Flüge der Sunexpress Deutschland und de Sunexpress Türkei werden einheitlich unter Sunexpress vermarktet, so dass auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist, welche Gesellschaft den Flug durchführen soll. Daher achten Sie bitte auf die Flugnummern (s.o.). Die Reklamationen werden ebenfalls einheitlich (d.h. gleich schlecht) behandelt. So ist z.B. ein Kontakt per E-Mail seit Sommer 2019 nicht mehr möglich.

Anschrift Sunexpress Deutschland GmbH

Sunexpress Deutschland GmbH
De-Saint-Exupéry-Straße 10
60549 Frankfurt am Main

Link zum Online-Kundenservice

Ein Schreiben per Post macht nur Sinn, wenn Sie dieses per Einschreiben versenden. Die Sunexpress wird den Erhalt des Schreibens sonst bestreiten. Wenn Sie über das Online-Formular eine Beschwerde versenden, sichern Sie am besten Beweise und fertigen Screenshots.

Anschrift Sunexpress Türkei

SunExpress Güneş Ekspress Havacılık A.Ş.
Yenigöl Mah. Nergiz Sok. No: 84 PK
07230 Antalya
TÜRKEI
Geschäftsanschrift Deutschland:
De-Saint-Exupéry-Straße 10
60549 Frankfurt am Main

Entschädigungen nach der VO 261/2004 gegenüber der Sunexpress Türkei (Flugnummer XQ) sollten Sie am besten über das Online-Formular geltend machen oder das Schreiben per Einschreiben an die deutsche Geschäftsanschrift nach Frankfurt senden.

Erfahrungen zu Reklamationen bei Sunexpress

Passagiere berichten uns, dass die Geltendmachung von Ausgleichszahlungen nach der EU-Verordnung bei der Sunexpress sehr mühselig ist. Die Fluggäste warten meist sehr lange oder oft vergeblich auf eine Antwort der Sunexpress auf ihre Beschwerde. Es werden in der Regel nur Eingangsbestätigungen mit einer Referenznummer (SUN-...) versendet. Wenn man mit der Refererenznummer versucht, eine Nachfrage zu einem bestehenden Fall über das Online-Formular einzugeben, kommt oft die Meldung "Wir konnten Ihre Anfrage nicht finden.". Ebenso werden z.B. bei älteren Flügen Flughäfen nicht im Beschwerde-Formular aufgeführt, wenn diese aktuell nicht angeflogen werden. Daher empfiehlt es sich, schon im ersten Aufforderungsschreiben eine feste Zahlungsfrist zu setzen und dieses Schreiben per Einschreiben zu versenden.
Auch unsere Erfahrungen mit der Sunexpress bestätigen, dass die Kontaktaufnahme bewusst erschwert wird. In mehreren Gerichtsverfahren bestreitet die Sunexpress durch ihre Anwälte hartnäckig, dass sie von den Passagieren eine Zahlungsaufforderung erhalten hat. Die Sunexpress versucht so, Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten zu umgehen, obwohl sie in unseren Verfahren schon mehrfach zur Zinszahlung und Erstattung der Anwaltskosten verurteilt wurde, siehe z.B. Urteil Amtsgericht Frankfurt v. 26.11.2018, Az 31 C 2757/18 (12).