Entschädigung Flugverspätung / Flugausfall TAP Air Portugal

Die TAP Air Portugal ist die größte portugiesische Fluggesellschaft mit Sitz in Lissabon. Der Flughafen Lissabon (Flughafenkürzel: LIS) ist das Drehkreuz der TAP. Deutsche Fluggäste fliegen also bei Umsteigeverbindungen meist über Lissabon. Wichtig zu wissen: bei Verpassen des Anschlussfluges in Lissabon haben Sie Anspruch auf die Ausgleichsleistung der EU-Verordnung, wenn die Verspätung am Endziel mindestens 3 Stunden beträgt.

Geltendmachung Entschädigung / Ausgleichsleistung / Erstattung

Die Anmeldung von Ansprüchen nach EU-Verordnung 261/2004 oder sonstigen Ansprüchen ist bei der TAP nicht immer einfach, da Kunden oft keine Antwort erhalten.

Kontakt TAP Air Portugal

Sie können Ihre Ausgleichsleistung oder sonstige Forderungen und Reklamationen zum einen über das Beschwerdeformular auf der Website der TAP geltend machen. Wichtig: Fertigen Sie Screenshots von Ihrer Beschwerde an, damit Sie später beweien können, dass die Entschädigung geltend gemacht wurde.

TAP Air Portugal Adresse Deutschland

Die TAP hat derzeit folgende Adresse in Deutschland:

TAP Air Portugal
Hanauer Landstraße 114
60314 Frankfurt am Main

Sie können Ihre Beschwerde an diese Anschrift per Post senden. Wir raten Ihnen allerdings dazu, die Reklamation nur per Einwurf-Einschreiben (nicht mit Rückschein) zu versenden, da die TAP wohl die Post nach Portugal weiterleitet und keine Rückscheine unterzeichnet.

Erfahrungen zur Entschädigung durch die TAP

Nach unseren Erfahrungen und den Schilderungen von Passagieren bezahlt die TAP die Entschädigung meistens nicht freiwillig. Die Beschwerden werden oft gar nicht oder sehr spät beantwortet. Umso wichtiger, ist es, dass Sie in Ihrem Forderungsschreiben an die TAP eine feste Zahlungsfrist setzen und den Versand bzw. den Zugang Ihrer Anspruchsanmeldung dokumentieren.

Viele Fluggäste haben auch Probleme bei der Rückforderung der Ticketkosten nach Flugannullierungen durch die TAP wegen Corona. Sehen Sie unsere Infos zum Thema Flugausfall wegen Corona und zum möglichen Vorgehen gegen die TAP Air Portugal.

 

TAP Portugal - Co-Pilot betrunken

Co-Pilot betrunken - Flug der TAP Air Portugal TP 523 am 23.03.2018 wurde annulliert

Polizei stoppt betrunkenen Piloten kurz vor Abflug

Die Polizei stoppte am 23. März 2018 am Stuttgarter Flughafen einen betrunkenen Co-Piloten der Fluggesellschaft TAP Air Portugal. Dieser saß für den Flug TP 523 nach Lissabon bereits im Cockpit. Einem Flughafenmitarbeiter war zuvor ein unsicherer Gang und Alkoholgeruch des betrunkenen Piloten aufgefallen. Er informierte die Sicherheitskräfte, die den Piloten festnahmen. Da eine Ersatzcrew am Flughafen Stuttgart nicht zur Verfügung stand, wurde der Flug storniert und die Fluggäste in Hotels untergebracht.

Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 400,- € - kostenloser Musterbrief an TAP Portugal

Die Passagiere des Fluges von Stuttgart nach Lissabon haben Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) in Höhe von 400,- €. Die TAP muss zusätzlich bis zum Ersatzflug auch für Unterkunft und Verpflegung der Passagiere sorgen. Ein betrunkener Pilot fällt nicht unter die Kategorie "außergewöhnlicher Umstand". Es ist nämlich Sache der Fluggesellschaft, für einsatzbereites Flugpersonal zu sorgen.

Hier finden Sie einen kostenlosen Musterbrief zur Anmeldung Ihrer Ansprüche bei TAP Air Portugal.
Sofern die TAP Ihre Ansprüche ablehnt oder nicht innerhalb der Frist antwortet, vertreten wir Sie gerne und machen dann auch unserer Kosten bei der Fluggesellschaft geltend. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind und keinen Selbstbehalt vereinbart haben, macht es auch Sinn, dass Sie uns sofort beauftragen. 

Für unverbindliche und kostenlose Anfrage zum Vorgehen gegen die TAP können Sie uns gerne anrufen (Durchwahl Rechtsanwalt Harald Irion: 07725 / 91499 - 25) oder eine E-Mail schreiben: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!