TAP Portugal - Co-Pilot betrunken

Co-Pilot betrunken - Flug der TAP Air Portugal TP 523 am 23.03.2018 wurde annulliert

Polizei stoppt betrunkenen Piloten kurz vor Abflug

Die Polizei stoppte am 23. März 2018 am Stuttgarter Flughafen einen betrunkenen Co-Piloten der Fluggesellschaft TAP Air Portugal. Dieser saß für den Flug TP 523 nach Lissabon bereits im Cockpit. Einem Flughafenmitarbeiter war zuvor ein unsicherer Gang und Alkoholgeruch des betrunkenen Piloten aufgefallen. Er informierte die Sicherheitskräfte, die den Piloten festnahmen. Da eine Ersatzcrew am Flughafen Stuttgart nicht zur Verfügung stand, wurde der Flug storniert und die Fluggäste in Hotels untergebracht.

Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 400,- € - kostenloser Musterbrief an TAP Portugal

Die Passagiere des Fluges von Stuttgart nach Lissabon haben Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) in Höhe von 400,- €. Die TAP muss zusätzlich bis zum Ersatzflug auch für Unterkunft und Verpflegung der Passagiere sorgen. Ein betrunkener Pilot fällt nicht unter die Kategorie "außergewöhnlicher Umstand". Es ist nämlich Sache der Fluggesellschaft, für einsatzbereites Flugpersonal zu sorgen.

Hier finden Sie einen kostenlosen Musterbrief zur Anmeldung Ihrer Ansprüche bei TAP Air Portugal.
Sofern die TAP Ihre Ansprüche ablehnt oder nicht innerhalb der Frist antwortet, vertreten wir Sie gerne und machen dann auch unserer Kosten bei der Fluggesellschaft geltend. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind und keinen Selbstbehalt vereinbart haben, macht es auch Sinn, dass Sie uns sofort beauftragen. 

Für unverbindliche und kostenlose Anfrage zum Vorgehen gegen die TAP können Sie uns gerne anrufen (Durchwahl Rechtsanwalt Harald Irion: 07725 / 91499 - 25) oder eine E-Mail schreiben: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!