Lufthansa-Streik - Rechte als Passagier
Die Piloten der Lufthansa hatten sich in einer Urabstimmung Ende September 2025 für Streiks ausgesprochen. Die Vereinigung Cockpit fordert höhere Beiträge zur Betriebsrente.
Update: Streiks am Donnerstag 12.02.2026
Der erste Streik findet am Donnerstag, 12.02.2026 statt. Neben der Vereinigung Cockpit (VC) ruft nun auch die Kabinengewerkschaft UFO zu Streiks bei der Lufthansa und der Tochtergesellschaft Lufthansa Cityline auf.
Nachfolgend erläutern wir Ihre Rechte und Ansprüche als Passagier. Beachten Sie auch unten den "Profi-Tipp", den Sie vielleicht noch nicht kannten.
Anspruch auf Entschädigung
Bei Annullierung oder Verspätung des Fluges von mindestens drei Stunden haben Passgiere Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach Art. 7 der Fluggastrechte-Verordnung, die je nach Entfernung 250,- €, 400,- € oder 600,- € beträgt. Der Streik von eigenem Personal der Lufthansa ist nach der Rechtsprechung kein außergewöhnlicher Umstand.
Anspruch auf Ersatzflug
Die Lufthansa muss Passagieren eine zeitnahe Ersatzbeförderung, auch mit konzernfremden Airlines, anbieten. Sofern kein Ersatzflug angeboten wird, können Sie selbst einen Ersatzflug buchen und die Mehrkosten erstattet verlangen.
Selbst Ersatzflug oder Zug buchen?
Wenn Ihnen kein akzeptabler Ersatzfllug angeobten wird, dürfen Sie selbst eine Ersatzbeförderung organisieren. Wichtig: Vor einer eigenständigen Buchung dokumentieren Sie, dass die Lufthansa keinen zeitnahen akkzeptablen Ersatzflug angeboten hat. Hierzu speichern Sie die Annullierungsmitteilung ab oder machen Screenshots aus der LH-App. Außerdem ist ein Preisvergleich, den auch man am beten per Screenshot festhält, hilfreich.
Anspruch auf Ticketerstattung
Sie können bei ersatzloser Annullierung oder einer Verspätung ab 5 Stunden die Ticketkosten erstattet verlangen, wenn Sie kein Interesse mehr am Flug haben.
Profi-Tipp: Umbuchung auf viel späteren Flug
Falls Ihr Flug annulliert wurde und Sie nun lieber zu einem späteren Zeitpunkt fligen möchten, können Sie auch die Umbuchung auf Flüge zu einem viel späteren Zeitpunkt verlangen. So erhalten Sie quasi ein Flex-Ticket ohne Aufpreis. Sie können aber nur die Buchung eines Lufthansa-Fluges mit verfügbaren Plätzen verlangen. Wie teuer der Flug ist, spielt keine Rolle. Die Lufthansa darf keine Tarifdifferenz oder sonstige Zuzahlung verlangen.
Betreuungsleistungen
Gestrandeten Passagieren muss die Lufthansa bis zur Ersatzbeförderung Verpflegung, Unterkunft und Transfer anbieten. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie z.B. selbst ein Hotel bucheun und die Kosten erstattet verlangen. Hierzu müssen Sie aber die Belege aufbewahren, da es keine Pauschale gibt und nur nachgewiesene Kosten erstattet werden.
Kostenlose Ersteinschätzung
Betroffene Passagiere können uns ihren Fall gerne schildern und erhalten dann eine kostenlose Ersteinschätzung. Anfragen richten Sie an:
Rechtsanwalt Harald Irion
ra[at]kanzlei-irion.de
07725 9149925
