Lufthansa Maschine

Lufthansa-Streik - Rechte als Passagier

Die Piloten der Lufthansa haben sich in einer Urabstimmung für Streiks ausgesprochen. Wann gestreikt wird, ist unklar. Die folgenden Rechte und Ansprüche haben Passagiere. 

Anspruch auf Entschädigung

Bei Annullierung oder Verspätung des Fluges von mindestens drei Stunden haben Passgiere Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach Art. 7 der Fluggastrechte-Verordnung, die je nach Entfernung 250,- €, 400,- € oder 600,- € beträgt. Der Streik von eigenem Personal der Lufthansa ist nach der Rechtsprechung kein außergewöhnlicher Umstand. 

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Anspruch auf Ersatzflug

Die Lufthansa muss Passagieren eine zeitnahe Ersatzbeförderung, auch mit konzernfremden Airlines, anbieten. Sofern kein Ersatzflug angeboten wird, können Sie selbst einen Ersatzflug buchen und die Mehrkosten erstattet verlangen. Sie sollten zuvor aber die Umbuchung nachweisbar einfordern und nicht vorschnell selbst buchen. Außerdem ist ein Preisvergleich, den man am beten per Screenshot festhält, hilfreich. 

Anspruch auf Ticketerstattung

Sie können bei ersatzloser Annullierung oder einer Verspätung ab 5 Stunden die Ticketkosten erstattet verlangen, wenn Sie kein Interesse mehr am Flug haben. 

Umbuchung auf viel späteren Flug

Falls Ihr Flug annulliert wurde und Sie nun ggf. nicht in den Herbstferien, sondern lieber an Weihnachten oder Ostern fliegen möchten, können Sie auch die Umbuchung auf Flüge zu einem viel späteren Zeitpunkt verlangen. Sie können aber nur die Buchung eines Lufthansa-Fluges mit verfügbaren Plätzen verlangen. Wie teuer der Flug ist, spielt keine Rolle. Die Lufthansa darf keine Tarifdifferenz oder sonstige Zuzahlung verlangen. 

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Betreuungsleistungen

Gestrandeten Passagieren muss die Lufthansa bis zur Ersatzbeförderung Verpflegung, Unterkunft und Transfer anbieten. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie z.B. selbst ein Hotel bucheun und die Kosten erstattet verlangen. Hierzu müssen Sie aber die Belege aufbewahren, da es keine Pauschale gibt und nur nachgewiesene Kosten erstattet werden. 

Kostenlose Ersteinschätzung

Betroffene Passagiere können uns ihren Fall gerne schildern und erhalten dann eine kostenlose Ersteinschätzung. Anfragen richten Sie an: 

Rechtsanwalt Harald Irion
ra[at]kanzlei-irion.de
07725 9149925