Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses können für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlreiche Probleme und Fragen auftauchen. Dies betrifft meist Abschluss und Gestaltung des Arbeitsvertrags, (mehrfache) Befristung von Arbeitsverhältnissen, Urlaubsgewährung & Urlaubsabgeltung, Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz & Elternzeit, ordentliche und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnissis, Abschluss eines Aufhebungsvertrags, Zeugniserteilung und vieles mehr.
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Wichtig: Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, so ist unbedingt die 3-wöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu beachten (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Nach Ablauf der Frist ist die Kündigung grundsätzlich wirksam und kann vom Arbeitsgericht nicht mehr auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Bitte teilen Sie uns bei Anfragen daher den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ungefragt mit.