Anwalt für Arbeitsrecht

Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses können für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlreiche Probleme und Fragen auftauchen. Dies betrifft meist Abschluss und Gestaltung des Arbeitsvertrags, (mehrfache) Befristung von Arbeitsverhältnissen, Urlaubsgewährung & Urlaubsabgeltung, Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz & Elternzeit, ordentliche und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnissis, Abschluss eines Aufhebungsvertrags, Zeugniserteilung und vieles mehr. 

Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht? Dann rufen Sie uns an (Tel. 07725 / 91499-0) oder senden eine E-Mail an Rechtsanwalt Harald Irion (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und schildern uns kurz den Sachverhalt. Wir geben Ihnen dann eine erste kostenlose Erteinschätzung. 

Wichtig: Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, so ist unbedingt die 3-wöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu beachten (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Nach Ablauf der Frist ist die Kündigung grundsätzlich wirksam und kann vom Arbeitsgericht nicht mehr auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Bitte teilen Sie uns bei Anfragen daher den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ungefragt mit.