Verkehrsanwalt

Verkehrsrecht - Unfallregulierung Schadensersatz

In einen Verkehrsunfall geraten kann jeder. Damit Sie auch alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Die gegnerische Versicherung zahlt so gut wie nie freiwillig den vollen Schadensersatz. 
Deshalb ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts sinnvoll, wenn der Gegner den Unfall allein verschuldet hat. Die gegnerische Versicherung muss dann Ihre Anwaltskosten bezahlen, so dass Ihnen keine Kosten entstehen. Sie benötigen also keine Rechtsschutzversicherung. Sie können sofort einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen, müssen also nicht erst selbst den Unfallverursacher oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung kontaktieren. 
Falls die gegnerische Versicherung sich bei Ihnen meldet, und eine schnelle Regulierung verspricht, sollten Sie wachsam sein und im Zweifel einen Anwalt befragen. 

Sie erhalten bei uns eine kostenfreie Erstberatung. Schildern Sie uns hierzu einfach kurz den Unfallhgergang und den entstandenen Schaden. Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie uns an: 07725 / 91499-0. Sofern Sie uns später mit der Unfallregulierung beauftragen sollten, müssen Sie keinen Vorschuss an uns bezahlen. Wir machen unsere Kosten bei der gegnerischen Versicherung geltend. 

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen möglicherweise folgende Schadensersatzansprüche zu: 

- Reparaturkosten
- Sachverständigenkosten (Sie dürfen selbst einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen)
- Wertminderung 
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Unfallnebenkostenpauschale (25,- €)
- Kosten der Ab- und Anmeldung des Fahrzeugs
- Rechtsanwaltskosten

Verkehrsanwalt - Ihr Spezialist für Rechtsfragen im Straßenverkehr

Mal ist es die eigene, kurze Unachtsamkeit, mal die eines anderen Verkehrsteilnehmers: Wenn Sie als Fußgänger, Zweiradfahrer oder Kraftfahrer im Straßenverkehr unterwegs sind, sind heikle Situationen kaum zu vermeiden. Nicht immer gehen diese gut aus. Mitunter lassen sich Schuldfragen jedoch nicht einwandfrei klären, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt. Spätestens dann, wenn dadurch Personen zu Schaden kamen, ist ein Verkehrsanwalt hilfreich. Wir überprüfen Ihre Verkehrsrechtsangelegenheiten, ordnen sie juristisch ein und vertreten Sie gegenüber Unfallgegner und deren Haftpflichtversicherung. Für Ihre Vertretung in Verkehrsangelegenheiten setzen wir uns mit Kompetenz und Engagement ein.

Nach Unfalleintritt - hier hilft Ihr Verkehrsanwalt

Setzen Sie sich so rasch wie möglich nach dem Unfall mit uns in Verbindung. Wir übernehmen Ihre Vertretung unabhängig davon, ob Sie den Unfall teilweise selbst verschuldet haben oder durch einen anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt wurden. Je rascher Sie sich beraten und vertreten lassen, desto unkomplizierter kann die Regulierung des Schadens über die Bühne gehen.

Professionell - Schadensregulierung durch den Verkehrsanwalt

Selbst wenn die Rechtslage eindeutig ist und das Verschulden an einem Unfall allein bei einem Beteiligten liegt, sind Probleme mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht ausgeschlossen. Versicherungsgesellschaften sind tendenziell bemüht, an zu zahlenden Schadensbeträgen zu sparen. Dies trifft sogar auf reine Sachschäden zu, vor allem dann, wenn es sich um Totalschäden handelt, die auf Gutachtenbasis abgerechnet werden. Mitunter wird der Zeitwert des Fahrzeuges bestritten, ein anderes Mal setzen Gesellschaften den Wiederbeschaffungswert zu niedrig an. Hier kommt unsere anwaltliche Tätigkeit ins Spiel. Als Ihr Verkehrsanwalt vertreten wir Sie, damit Sie angemessen entschädigt werden.

Verkehrsunfall - Unfallaufnahme und Beweissicherung

Als Verkehrsteilnehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Kontaktdaten mit dem Verursacher oder Schädiger auszutauschen. Bei Bagatellschäden muss die Polizei nicht gerufen werden. Hier können Sie, vor allem, wenn die Ursache eindeutig klar ist, selbst die Beweissicherung vornehmen. Fotos, Skizzen und eine möglichst zeitnahe Notiz über den Unfallhergang helfen Ihnen dabei, sich später das Geschehen und den Schaden wieder genau vor Augen zu führen und ihn gegenüber der Versicherung zu belegen.

Bei größeren Unfällen und vor allem immer dann, wenn Personen verletzt wurden, ist eine Unfallaufnahme durch die Polizei sinnvoll bzw. erforderlich. Viele Versicherungsgesellschaften stellen ihren Versicherten einen Unfallbericht zur Verfügung, den sie noch am Unfallort ausfüllen können. Ein Schuldanerkenntnis sollten Sie allerdings zumindest dann nicht abgeben, wenn Ihre Schuld nicht einwandfrei feststeht, damit Sie sich nicht selbst benachteiligen. Kfz-Versicherer gehen davon aus, dass etwa jeder zehnte Unfall absichtlich herbeigeführt wurde. Sollten Sie diesbezüglich auch nur einen geringen Verdacht haben, rufen Sie die Polizei. Gerne können Sie sich bereits zu diesem Zeitpunkt mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen, wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Unser Rat: Unterschreiben Sie am Unfallort weder Schuldanerkenntnisse noch Abtretungserklärungen. Auch vom Abschleppunternehmen genannte Werkstätten, Gutachter oder Rechtsanwälte müssen nicht in Ihrem Sinne arbeiten. Holen Sie sich unsere neutrale Beurteilung ein, ehe Sie sich rechtlich binden.

Schadensmeldung und Regulierung - rechtlicher Beistand

Auch wenn Sie keine Schuld am Unfall trifft, müssen Sie diesen unverzüglich Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Dies gilt auch für eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung. Möchten Sie uns als Verkehrsanwälte mit der Schadensregulierung beauftragen, übernehmen wir alle weiteren erforderlichen Schritte für Sie. Wir setzen uns mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und beauftragen auf Wunsch einen Kfz-Sachverständigen. Zuzüglich zur Erstattung des reinen Sachschadens am Kfz haben Sie Anspruch auf weiteren Schadensersatz. Dazu gehören pauschale Unkosten, Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur, alternativ Kosten für einen Leihwagen.

Sollte beim Unfall ein Totalschaden entstanden sein, muss die gegnerische Versicherung auch die Abmeldekosten für das Fahrzeug tragen. Sammeln Sie deshalb alle Belege für Kosten, die Ihnen durch den Verkehrsunfall entstanden sind, auch wenn eventuell nicht alle erstattungsfähig, sondern durch den Nutzungsausfall gedeckt sind. Wir reichen diese, soweit sinnvoll, ebenfalls zur Erstattung bei der gegnerischen Versicherung ein.

Reparatur oder Abrechnung auf Gutachtenbasis - Ihr Vorteil

Versicherungsgesellschaften bieten mitunter nach der Schadenseldung an, durch von ihnen ausgewählte Firmen das Fahrzeug aufkaufen zu lassen. Diese Angebote müssen Sie nicht annehmen. Auch ein Gutachten, das die Versicherungsgesellschaft in Auftrag gab, ist für Sie nicht rechtsverbindlich. Sie haben einen Anspruch darauf, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Ein neutraler Gutachter schätzt den Schaden realistisch ein, er ermittelt den Zeitwert vor und den Restwert nach dem Unfall. Ebenso setzt er den Wiederbeschaffungswert mit den durchschnittlich anfallenden Reparaturkosten in Relation.

Anhand dieser Zahlen können Sie entscheiden, ob Sie Ihr verunfalltes Fahrzeug in Reparatur geben möchten oder sich die im Gutachten ermittelte Schadensumme auszahlen lassen. Bei einem älteren Fahrzeug müssen Sie zudem damit rechnen, dass die gegnerische Versicherung sich Abzüge "neu für alt" vorbehält. Dies bedeutet, dass angenommen wird, dass neu verbaute Ersatzteile den Wert Ihres Fahrzeugs steigern. Wir beraten Sie gerne in dieser Angelegenheit und tragen so zu Ihrer Entscheidungsfindung bei.

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall - Ihr Recht

Der Sparkurs der Versicherung zeigt sich nicht nur bei der Regulierung von Sachschäden, sondern ebenso, meist noch deutlicher, wenn es um Schmerzensgeldansprüche geht. Wir sind Ihnen bei der Einholung von Arztgutachten behilflich, auch dann, wenn eine Zweitmeinung für die Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgelds wichtig ist. Ausschlaggebend sind zum Beispiel Feststellungen darüber, ob nach einer akuten Verletzung Spätschäden auftreten können.

Wir beraten auch hinsichtlich der zu erwartenden Höhe dieses Entschädigungsbetrages, um Ihnen den Unterschied zwischen überzogenen und adäquaten Summen zu verdeutlichen. Von diesem Wissen hängt es ab, ob Sie etwa eine Abfindungserklärung unterzeichnen oder besser auf einen gerichtlichen Prozess zur Feststellung eines Schmerzensgeldes setzen sollen.

Schmerzensgeld - so kommen Sie zu Ihrem Recht

Sollten Sie oder ein anderer Insasse Ihres Fahrzeugs bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verletzt worden sein, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Nehmen Sie deshalb bereits am Unfallort angebotene medizinische Hilfe - durch die Besatzung von Rettungsfahrzeugen - an. Auch den Ratschlag der aufnehmenden Polizisten, sich ins Krankenhaus oder zum Hausarzt zu begeben, sollten Sie befolgen. Dies ist in unterschiedlicher Hinsicht für Sie wichtig: Zum einen können auch anfangs simpel erscheinende Verletzungen wie ein leichtes Schleudertrauma zu nachhaltigen und andauernden Erkrankungen führen, die es zu vermeiden gilt. Zum anderen kann die Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche erschwert werden, wenn Sie ärztliche Hilfe ablehnen. Nehmen Sie auch von sich aus alle medizinischen Angebote wahr, um aktiv zu Ihrer Genesung beizutragen.

Abfindungen bei schweren Verletzungen - Zweitgutachten einholen

Sind die beim unverschuldeten Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen so gravierend, dass für längere Zeit nicht an eine Arbeitsaufnahme gedacht werden kann, ist anwaltlicher Rat besonders wichtig. Gerade in solchen Fällen muss mit Weitsicht und Bedacht gehandelt werden. Lässt sich Ihre Arbeitsfähigkeit nicht in einem absehbaren Zeitraum wiederherstellen, kann eine Erwerbsminderung und die daraus resultierende Erwerbungsminderungsrente in Betracht kommen. Diese Rente ist allerdings mit finanziellen Abstrichen verbunden, die es zu vermeiden gilt. Angebote der gegnerischen Versicherung sollten hier besonders gut abgewogen werden, vor allem dann, wenn sie als Einmalzahlung gedacht sind und eine dauerhafte monatliche Zahlung somit ausgeschlossen wird.

Verkehrsanwalt - Kosten im Zivilverfahren

Wenn wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchsetzen, gilt für die Bezahlung unserer Anwaltskosten folgender Grundsatz: der Schuldige zahlt. Dies trifft also denjenigen, der dem Gesetz nach den Unfall verursacht hat. Sind Sie schuldlos, haben Sie in der Regel keine Kosten zu tragen. Sie müssen von der Gegenseite erstattet werden.

Trifft Sie eine Teilschuld an einem Verkehrsunfall, kann auch bei den Kosten eine entsprechende Aufteilung entstehen. Dies bedeutet, Sie müssen einen Teil unserer Rechtsanwaltsgebühren selbst tragen, sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die das Verkehrsrecht umfasst. Deshalb klären wir bereits bei Mandatserteilung ab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung gegebenenfalls zu einer Kostenübernahme bereit ist. Liegt diese Kostendeckungszusage vor, fällt selbst bei ungutem Ausgang von Schadensersatzverhandlungen lediglich die mit Ihrer Versicherungsgesellschaft vereinbarte Selbstbeteiligung an.

Rechtsanwaltsgebühren - Ansatz und Höhe

Der Anfall und die Höhe unserer Rechtsanwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgeschrieben. Errechnet werden die anfallenden Gebühren aus dem Gegenstandswert, der sich beispielsweise aus der Schadenssumme für die Wiederbeschaffung eines Fahrzeugs und der Unfallnebenkosten ergibt. Welche Gebühren anfallen, hängt vom Einzelfall ab. Gerne informieren wir Sie bei einem ersten Beratungsgespräch, mit welchen Kosten Sie in dem Fall, dass die Gegenseite dafür nicht aufkommen muss, zu rechnen haben.

 Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns an (Tel. 07725 / 91499-0) oder senden uns eine kostenfreie Anfrage per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).