Erbengemeinschaft / Erbauseinandersetzung

Sie wollen als Erbengemeinschaft das Erbe einvernehmlich verteilen?

Sofern Sie sich mit Ihren Miterben einig sind, kann die Erbauseinandersetzung in der Regel kostengünstig ohne Notar oder Gericht erfolgen.
Möglich ist zum Beispiel auch eine sog. Abschichtungsvereinbarung, wonach ein Erbe gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. Wir helfen Ihnen gerne, eine klare und verbindliche Regelung zu treffen, um einen Streit zwischden den Erben endgültig auszuschließen.

Sie sind Mitglied einer zerstrittenen Erbengemeinschaft?

 

Bei einem Streit mit den Miterben sollten Sie sich unbedingt einen eigenen Rechtsbeistand nehmen. Dies dient nicht nur der Durchsetzung Ihrer Rechte. Durch die Beauftragung eines vernünftigen Rechtsanwalts ist auch eine außergerichtliche Einigung, und somit die Wiederherstellung des Familienfriedens, wahrscheinlicher.
Wir vertreten Sie in diesen Fällen gerne. Bei uns müssen Sie keine Angst haben, unnötigeund teure Gerichtsprozesse aufgedrängt zu bekommen. Für den Fall, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist, setzen wir uns selbstverständlich mit allen Mitteln für  Ihr Recht ein.