Testamentsvollstreckung

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Die Anordnung von Testamentsvollstreckung kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht: 

  • Vielzahl von Erben oder Vermächtnisnehmern

  • komplexe Vermögensverhältnisse

  • Erben sind minderjährig oder geschäftlich unerfahren

  • der Erbe ist überschuldet

  • die Erfüllung von Vermächtnissen soll sichergestellt werden

  • Unternehmen befindet sich im Nachlass

Wie ordne ich die Testamentsvollstreckung an?

Die Testamentsvollstreckung kann nur durch eine wirksame letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) durch den Erblasser angeordnet werden. Damit dieTestamentsvollstreckung auch tatsächlich nach ihrem Tod umgesetzt wird, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Testament auch aufgefunden wird. Dies erreichen Sie durch Hinterlegung Ihres Testaments beim Nachlassgericht oder bei Ihrem Berater.

Wen sollte ich als Testamentsvollstrecker einsetzen?

Der Testamentsvollstrecker übernimmt kein leichtes Amt. Wichtig ist daher:

  • volles Vertrauen des Erblasser in die Person des Testamentsvollstreckers

  • ausreichende wirtschaftliche und rechtliche Qualifikation des Testamentsvollstreckers

  • hinreichende Zeit, um das Amt gewissenhaft zu erledigen

  • ein Alter des Testamentsvollstreckers, das die Erfüllung des Amtes noch erwarten lässt

Welche Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker?

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers hängen von den Anordnungen des Erblassers ab. Im Regelfall der sog. Auseinandersetzungs- oder Abwicklungsvollstreckung hat der Testamentsvollstrecker insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen und Teilungsanordnungen

  • Bezahlung der Nachlassverbindlichkeiten

  • Abgabe der Erbschaftssteuererklärung

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Wir beraten Sie gerne, ob eine Testamentsvollstreckung in Ihrem Fall Sinn macht und übernehmen selbst auch Testamentsvollstreckungen.

Sofern Sie selbst die Testamentsvollstreckung durchführen, beraten oder begleiten wir Sie gerne. Da das Amt des Testamentsvollstreckers nicht einfach ist, sollten Sie das Amt gewissenhaft ausüben, um Haftungsfallen zu vermeiden. 

Rechtsanwalt Harald Irion hat bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) im Jahr 2008 erfolgreich den Testamentsvollstreckerlehrgang absolviert. Er steht für Anfragen gerne zur Verfügung: Tel. 07725 / 9149925.