Sie benötigen Hilfe im Erbrecht oder bei der Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer?
Wir beraten Sie umfassend in erbrechtlichen Fragen und vertreten Sie in Erbstreitigkeiten vor Gericht.
- über 10-jährige Erfahrung im Erbrecht
- rechtliche und steuerliche Expertise
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Ausführliche Erstberatung für 119,- €
- Bundesweite Vertretung
Rechtsanwalt Harald Irion hat im Jahr 2010 den Fachanwaltskurs im Erbrecht absolviert und ist seitdem im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht tätig. Er hat zuvor berufsbegleitend nach der Zulassung als Rechtsanwalt einen weiterbildenden Studiengang mit dem Abschluss "LL.M. im Wirtschafts- und Steuerrecht" absolviert. Daher hat er immer auch die steuerlichen Folgen einer Nachlassplanung im Blick. Zusätzlich steht Steuerberater Holger Irion bei Fragen im ertragsteuerlichen Bereich zur Seite. Wir schicken Sie daher nicht einfach mit einem Testamentsentwurf zu Ihrem Steuerberater. Bei einer komplexen Nachfolgeplanung - insbesondere bei Unternehmensnachfolge - erfolgt natürlich eine Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater.
Leistungen im Erbrecht
Wir beraten und vertreten im Erbrecht in folgenden Bereichen:
Testamentsgestaltung // Vorweggenommene Erbfolge // Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung // Erbengemeinschaft & Erbauseinandersetzung // Pflichtteil // Testamentsvollstreckung // Unternehmensnachfolge // Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer
Im Erbrecht vorausschauend agieren - das Testament
Zu Lebzeiten bestimmen, was im Todesfall gelten soll: Ein rechtzeitig verfasstes Testament, klar im Ausdruck und durch den Rechtsanwalt juristisch fundiert ausgearbeitet, sorgt dafür, dass Ihr Vermögen ganz in Ihrem Sinne an die Erben übergeht. Unnötigen Auseinandersetzungen, aber auch vermeidbare Steuernachteile können auf diese Weise verhindert werden. Als Rechtsanwalt für Erbrecht und Steuerberater wissen wir um Schwachstellen bei der Nachlassregelung, sei es im privaten Bereich oder bei Firmenübergängen.
Die Wichtigkeit des Testaments
Der Erhalt des Vermögens, die finanzielle Sicherheit, aber auch die eigene Absicherung bis zum Ableben hin, sind wichtige Kriterien, die es bei der Testamentserstellung durch den Rechtsanwalt zu beachten gilt. Ein "zu früh" gibt es bei den diesbezüglichen Überlegungen und dem Aufsetzen des Testamentes nicht. Wie schnell können ein Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung, die Zukunftspläne einer Familie, aber auch eines Unternehmens zunichtemachen.
Durchdachte Strategien, zusammen mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht entwickelt, bieten zudem den Vorteil, dass mehr Gestaltungsmöglichkeiten offenstehen. Auf das Erbe vorweggenommene Schenkungen, Wohnrechte für den Erblasser selbst oder für Angehörige, die Aufteilung von Sachwerten oder die Vergabe von Firmenanteilen sind nur einige Beispiele, die in einem Testament und den entsprechenden "Vorarbeiten" durch den Rechtsanwalt Einzug finden können.
Werden diese Verfügungen unterlassen, sind nicht nur Unklarheiten, sondern meist Streitigkeiten die Folge. Diese lassen sich vermeiden, wenn ein Rechtsanwalt für Erbrecht in die Testamentserstellung miteinbezogen wird. Seine Expertise verhindert überdies ein weiteres, häufig auftretendes Problem im Erbrecht, nämlich die Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung.
Wissenswertes zum Testament
Experten gehen davon aus, dass nur rund 30 Prozent aller Deutschen ein Testament verfassen. Die Fehlerquelle bei den privat niedergeschriebenen Verfügungen ist erschreckend hoch. Geschätzt wird, dass etwa 80 % all dieser Regelungen aus formalen Gründen oder wegen unwirksamen bzw. falsch gewählten Formulierungen nicht umsetzbar sind.
Fest steht, das Erbrecht zählt nicht zu den einfachsten Rechtsgebieten. Neben den juristischen Belangen müssen durch den Rechtsanwalt auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, damit Ihr Ziel, das Vermögen Ihren Angehörigen zu vermachen, wirklich erreicht wird. Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie dabei.
Formale Voraussetzungen beim Testament
Jede volljährige Person kann nach dem deutschen Erbrecht entsprechend durch ein Testament Anordnungen für die Vermögensverteilung nach dem Tod treffen. Minderjährigen ab 16 Jahren steht die Möglichkeit offen, mithilfe eines Notars ein sogenanntes öffentliches Testament aufzusetzen,
Eine Ausnahme sieht das Erbrecht allerdings vor. Wurde bereits ein sog. Ehegattentestament errichtet, ist der künftige Erblasser nach dem Tod des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners ggf. an dieses gebunden, wenn sog. wechselbezügliche Verfügungen vorliegen. Wenn der Ehepartner noch lebt, muss man das gemeinschaftliche Testament widerrufen, wenn man sich davon lösen will. Man kann also nicht einfach alleine ohne Kenntnis des Ehegatten ein neues Testament errichten.
Ein früher errichtetes Testament wird durch ein jüngeres aufgehoben, soweit es inhaltlich davon abweicht. Alleinerben und die Erbverteilung können also - entsprechend dem bestehenden Erbrecht und seinen Bestimmungen zum Pflichtteil und anderen Vorschriften - jederzeit abgeändert werden.
Das Verfassen des Testamentes muss allerdings zeitlich bestimmt sein, Datum und Ort sind zwingend vorgeschrieben. Ebenso ist es unerlässlich, dass ein privates Testament von Hand geschrieben und mit vollem Namen unterschrieben wird. Im Rahmen einer Beratung überprüft Ihr Rechtsanwalt, ob diesen formalen Voraussetzungen Genüge getan ist.
Verschiedene Testamentsformen
Welche Art von letztwilliger Verfügung für Sie infrage kommen kann, zeigt Ihnen Ihr Rechtsanwalt in einer ausführlichen Beratung auf. Das Erbrecht kennt unterschiedliche Wege, mit denen für den Todesfall und auch bereits zu Lebzeiten eine Absicherung für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder das Unternehmen getroffen werden kann.
Welche Art von letztwilliger Verfügung für Sie infrage kommen kann, zeigt Ihnen Ihr Rechtsanwalt in einer ausführlichen Beratung auf. Das Erbrecht kennt unterschiedliche Wege, mit denen für den Todesfall und auch bereits zu Lebzeiten eine Absicherung für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder das Unternehmen getroffen werden kann.
Beim Ehegattentestament werden wechselseitige Regelungen für beide Partner festgelegt. Allerdings sollten auch Lösungen dafür getroffen werden, wenn nach dem ersten Todesfall außergewöhnliche Ereignisse eintreten. Im Hinblick auf Kinder - bei kinderlosen Ehen sind auch die Eltern des ersten Erblassers in der Erbfolge - muss vorausschauend agiert werden. Eine Beratung in Sachen Erbrecht hilft Nachteile zu vermeiden.
Mehr Spielraum bietet das Berliner Testament. Hier werden individuell sinnvoll Lösungen gewählt, etwa im Fall von Trennungen. Das Erbrecht sieht zudem vor, dass Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteile geltend machen können. Um den überlebenden Ehegatten abzusichern, können deshalb Verfügungen wie Wohnrechte in der eigenen Immobilie oder Unterhalt in das Testament aufgenommen werden.
Paare, deren Lebensgemeinschaft nicht als eingetragene Partnerschaft bestimmt ist, können im Todesfall vor besondere Schwierigkeiten gestellt sein. Fundierte Kenntnisse im Erbrecht, wie sie ein kompetenter Rechtsanwalt bietet, sind hier unerlässlich. Neben dem Erbfall gibt es bereits zu Lebzeiten Wesentliches zu regeln. Besuche im Krankenhaus, Pflegeanordnungen, Kontenvollmachten und andere relevante Dinge benötigen bei unverheirateten Paaren ohne den Status der eingetragenen Lebensgemeinschaft besondere Aufmerksamkeit und eindeutige Bestimmungen.
Daneben gibt es zahlreiche andere, individuell sinnvolle Testamentsregelungen wie das
- Geschiedenentestament
- Behindertentestament
- Testament für Hoferben
- Testament für überschuldete Erben
- Regelungen für Patch-Work-Familien
- Testamente durch Alleinstehende
- Unternehmenstestamente
Die Beratung und Vertretung im Erbrecht setzen ein solides Vertrauensverhältnis und transparentes Handeln zwischen Rechtsanwalt und Mandantschaft voraus. Wichtige Details aus der Familie oder dem Unternehmen müssen für eine fundierte Auskunft offengelegt werden. Ihr Rechtsanwalt ist, wie in jeder seiner Tätigkeiten und natürlich auch beim Erbrecht, zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet.
Vorweggenommene Erbfolge
In bestimmten Fällen - etwa bei einem großen Vermögen - dann es sinnvoll, dass Sie schon zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens übertragen. Dies geschieht rechtlich gesehen im Wege der Schenkung oder einer sog. gemischten Schenkung. Man spricht dann von vorweggenommener Erbfolge. Durch kluge Planung kann man hierdurch Erbschaftssteuer (den erbschaft- bzw. schenkungssteuerlichen Freibetrag kann man alle 10 Jahre in Anspruch nehmen) sparen oder man so mögliche Pflichtteilsansprüche von Kindern reduzieren.
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Zu einer vollständigen Vorsorge gehören auch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handelt, wenn Sie es - v.a. wegen Krankheit - nicht mehr können. So lässt sich auch die gerichtliche Bestelltung eines meist fremden Betreuers (früher: Vormund) vermeiden.
In einer Patientenverfügung legen Sie hingegen fest, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Eine Vorlage für eine Patientenverfügung erhalten Sie von uns bei einer erbrechtlichen Erstberatung gratis.
Erbengemeinschaft & Erbauseinandersetzung
Wenn nach dem Tod einer geliebten Person mehrere Erben zur Erbfolge gelangen entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Hier kann es zu Problemen bei der Verwaltung des Nachlasses kommen.
Die Erbengemeinschaft soll kein Dauerzustand sein und ist auf die Auseiandersetzung gerichtet. Hier gibt es bei der Aufteilung des Erbes oft Streit unter den Miterben. Da sich zur Auseinandersetzung des Nachlasses grundsätzlich alle Erben einig sein müssen, besteht hier großes Konfliktpotenial. Wir helfen Ihnen in diesen Fällen zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Wenn eine gütliche Einigung der Erben ausscheidet, sind auch gerichtliche Schritte - wie z.B. die Teilungsversteigerung - möglich. Wir vertreten Sie in solchen Fällen vor Gericht.
Pflichtteilsrecht
Sofern Kinder, Enkelkinder oder Ehegatten enterbt bzw. im Testament nicht berücksichtigt werden, steht ihnen ggf. der erbrechtliche Pflichtteil zu. Oft wird dann über die Höhe des Pflichtteils gestritten. Da man als enterbte Person in der Regel keine genauen Infos über den Nachlass hat, steht dem Pflichtteilsberechtigten ein Auskunftsanspruch gegen den oder die Erben zu. Die Entziehung des Pflichtteils ist nach deutschem Recht nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Allerdings kann man durch eine kluge Nachlassplanung versuchen, den späteren Pflichtteil möglichst gering zu halten.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Pflichtteilsrechts und vertreten Sie auch vor Gericht in Pflichtteilsverfahren. Nützliche Infos finden Sie im Beitrag Pflichtteilsrecht.
Testamentsvollstreckung
Der Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung eine Testamentsvollstreckung anordnen. Der Testamentsvollstrecker muss dann die Verfügungen des Testaments durchsetzen. Die Erben selbst können den Nachlass nicht einfach selbst regeln. Der Testamentsvollstrecker hat aber einige Regeln zu beachten.
Wir beraten Sie im Rahmen einer Testamentsgestaltung ob eine Testamentsvollstreckung für Sie Sinn macht. Sollten Sie selbst als Testamentsvollstrecker eingesetzt worden sein, unterstützen wir Sie gerne und beraten Sie, damit Sie in Ihrem Amt als Testamentsvollstrecker keine (teuren) Fehler machen.
Unternehmensnachfolge
Sie möchten Ihren Betrieb zu Lebzeiten übergeben oder sicherstellen, dass nach Ihrem Tod das Unternehmen fortgeführt werden kann? Dann sollten Sie unbedingt rechtzeitig die passenden Regelungen treffen. Ein Unternehmertestament ist unerlässlich, da anonsten Ihr Unternehmen z.B. an eine Erbengemeinschaft fallen kann. Die erforderlichen Regelungen im Testament hängen davon ab, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat. Bei Gesellschaften wie der GmbH oder KG muss zudem der Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Bei der Nachfolgeplanung sind auch stets die steuerlichen Folgen zu berücksichtigen, damit beispielsweise nicht ungewollt Betriebsvermögen entnommen wird und stille Reserven aufgedeckt werden.
Rechtsanwalt Harald Irion ist mit der Zusatzqualifikation "LL.M. im Wirtschafts- und Steuerrecht" Ihr Ansprechpartner für die Unternehmensnachfolge. Komplexe steuerliche Probleme werden gemeinsam mit Steuerberater Holger Irion gelöst.
Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer
Bei allen erbrechtlichen Regelungen sollte man die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer im Blick haben. Wir beraten Sie zu steuerlichen Folgen Ihrer Nachfolgeplanung. Wenn das Finanzamt von Ihnen als Erbe oder Beschenkten die Abgabe einer Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung verlangt, helfen wir Ihnen gerne und erstellen auch die Steuerklärung.
Rechtsanwalt Harald Irion ist Mitglied in folgenden erbrechtlichen Vereinigungen:
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
Sofern eine Wertermittlung für Ihre Immobilie für die Erbauseinandersetzung oder die Erbschaftssteuererklärung erforderlich ist, hilft uns bei Bedarf ein geeignetes Ingenieurbüro für Bauwesen aus Villingen-Schwenningen.
Sie haben einen Erbfall mit Bezug zu den USA?
Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter: In Fällen des US-Erbrechts können wir auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Siegwart German American Law aus San Francisco (Kalifornien, USA) bauen.