Aldiana Club Side Beach geschlossen- diese Rechte haben Reisende

Der Aldiana Club Side Beach in Antalya ist geschlossen. Offiziell sollte der Club bis zum 29.06.2025 geöffnet sein. Der Betrieb wurde jedoch schon am 19.06.2025 geschlossen. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als betroffener Kunde haben. 

Schließung während der Reise

Verlegung in Alternativ-Resort

Gäste, die ihren Urlaub bereits angetreten hatten, wurden von der Aldiana GmbH teilweise in Alternativ-Resorts verlegt. Hier können Sie als Betroffener eine Reisepreisminderung geltend machen. Allein der Umzug an sich in eine andere Unterkunft begründet eine Minderung in Höhe von bis zu einem Tagesreisepreis. Der Zeitverlust durch den Umzug ist gesondert zu mindern. Für die Zeit der Unterbringung in der Ersatzunterkunft können Reisende stets 10 % bis 25 % mindern, auch dann wenn das Ersatzhotel gleichwertig sein sollte.

Falls das Ersatzresort nach Lage und/oder Standard geringwertiger war, ist die Minderung höher (bis zu 100 %). Zusätzlich kommt auch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude in Betracht. 

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Reiseabbruch

Bei einer unzumutbaren Ersatzunterkunft können Sie als Reisender den Vertrag auch kündigen und die Reise abbrechen. Dann besteht u.a. Anspruch auf Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude.  

Club-Schließung vor Reiseantritt

Kunden mit Reisebeginn nach dem 20.06.2025 hat Aldiana in der Regel folgende Lösungen angeboten: 

  • Option 1: Aldiana Club Urlaub:
    Reisenden wurde die kostenlose Umbuchung in andere Aldiana Clubs (z.B. Aldiana Club Naga Bay in Ägypten) angeboten. 

  • Option 2: Urlaub in anderem Ferien-Resort in der Türkei: 
    Aldiana bot an, nach einem anderen Ferien-Resort in der Türkei aus dem DERTOUR Potfolie zu suchen. 

  • Option 3: kostenlose Stornierung der Reise: 
    Kunden konnten natürlich auch die Reise kostenfrei stornieren. 

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Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude

Sofern Sie als Kunde der Aldiana letztlich keine Ersatzreise angenommen haben, erhalten selbstverständlich den kompletten Reisepreis erstattet. Zusätzlich können Sie Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude in Höhe von in der Regel 50 % geltend machen. Daran änderen auch die von Alidana angebotenen Optionen nichts. Eine Entschädigung wäre nämlich nur bei nach Lage und Standard gleichwertigen Ersatzunterkunft nicht geschuldet. Die alternativ angebotenen Aldiana Clubs liegen aber alle nicht in der Türkei und gleichwertige Resorts in der Region Antalya dürfte DERTOUR nicht im Programm haben. Daher ist unserer Ansicht nach der Schadensersatz für nutzlose aufgewendete Urlaubszeit durchsetzbar. Aldian hat Ansprüche unserer Kunden dennoch zurückgewiesen, weshalb gerichtliche Schritte erforderlich wurden (s.u.). 

Klage gegen Aldiana auf Schadensersatz

Wir haben für Kunden, die die Reise aufgrund der Schließung des Aldian Clubs storniet haben, Klage gegen die Aldiana GmbH erhoben. Wir informieren hier sobald das Amtsgericht Frankfurt hierzu ein Urteil fällt. 

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie konnten Ihre Reise ebenfalls nicht antreten und sind nicht rechtsschutzversichert? Schildern Sie uns trotzdem gerne Ihren Fall. Sie erhalten dann eine kostenfreie Ersteinschätzung. Außerdem halten wir Sie über unsere Gerichtsverfahren auf dem Laufenden, so dass Sie später ggf. mit geringem Risiko Ihre Entschädigung weiterverfolgen können.
Anfragen richten Sie an:

Rechtsanwalt Harald Irion
ra[at]kanzlei-irion.de
07725 9149925