Inkasso

Anwalts-Inkasso:
effektives Forderungsmanagement - einfach & günstig

Inkasso

Kunde zahlt nicht - was tun? 
Schuldner in Zahungsverzug versetzen 
Was muss der Schuldner alles bezahlen? 
Kosten Inkasso 
Vorteile Inkasso 
Ablauf anwaltliches Mahnverfahren 
Auftragserteilung 

Kunde zahlt nicht - was tun?

Jeder Unternehmer oder Selbständige kennt das Problem, dass der Kunde oder Auftraggeber nach erbrachter Leistung oder Lieferung nicht bezahlt. Aber auch Privatpersonen - wie etwa Privatverkäufer bei ebay - kann es passieren, dass der Schuldner nicht bezahlen will. 

Um an sein Geld zu kommen, sollte man nach korrekter Rechnungsstellung zunächst einmal die offene Rechnung anmahnen. Wenn dies nichts hilft, kann man entweder zahllose weitere Mahnungen versenden oder aber ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt beauftragen. 

Wer sein Inkasso selbst betreibt, übernimmt eine Tätigkeit, die er nicht bezahlt bekommt. Man kann zwar eine Mahngebühr erheben, diese ist nach der Rechtsprechung aber auf 2,50 € beschränkt. Man darf weder als Unternehmener, noch als Privatperson die Kosten der eigenen Arbeit - etwa in Form eines Stundenlohns - vom Kunden erstattet verlangen. Daher sollte man sich nicht zu lange selbst mit dem Schuldner herumärgern. Die Kosten eines Inkassobüros oder einer Anwaltskanzlei sind nämlich als Verzugsschaden erstattungsfähig. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie auch die Kosten und Zinsen vom Schuldner erhalten. 

 

Vor Inkassoauftrag: Schuldner in Zahlungsverzug setzen

Bevor Sie sich an einen Inkassodienstleister oder Anwalt wenden stellen Sie unbedingt sicher, dass sich der Schuldner auch Zahlungsverzug befindet. Hierzu ist zunächst erforderlich, dass Sie eine ordnungsgemäße Rechnung erstellen, und diese dem Kunden oder Auftraggeber auch zugeht. Wenn das dort gesetzte Zahlungsziel verstrichen ist, sollten Sie die offene Rechnung anmahnen, also eine letzte Zahlungsfrist setzen. Nach Ablauf der gesetzen Frist liegt dann schon Zahlungsverzug vor. Die Inverzugsetzung ist also ganz einfach. Bei Bedarf lesen Sie nähere Infos zum Zahlungsverzug. 
 

Was muss der Schuldner bei Zahlungsverzug alles erstatten?

Nachdem Sie den Schuldner erfolgreich in Zahlungsverzug gesetzt haben, muss dieser nach §§ 280, 286 BGB den Verzugsschaden erstatten. Hierzu zählen zunächst Ihre eigenen Mahnkosten und die Verzugszinsen. Weiterhin besteht Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten, also der Kosten eines Rechtsanwalts oder eines Inkassobüros und die Kosten für einen gerichtlichen Mahnbescheid. Einzelheiten hierzu (unter anderem zur Höhe der Zinsen) erläutern wir im Beitrag Verzugsschaden

Kosten Anwalts-Inkasso

Schuldner muss die kompletten Anwaltskosten erstatten 

Im Erfolgsfalle muss der Schuldner bei Zahlungsverzug neben Ihrer Forderung und den Zinsen auch die Anwaltskosten bezahlen. Die Anwaltskosten sind als Verzugsschaden vom Schuldner zu erstatten. Erstattungsfähig sind die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren hängt vom Gegenstandswert ab. 

Und wenn vom Schuldner nichts zu holen ist?

Für den Fall, dass beim Schuldner die Anwaltskosten nicht beigetrieben werden können, kann von den gesetzlichen Gebühren abgewichen werden. Die für diesen Fall zu zahlenden Anwaltsgebühren sind also Verhandlungssache - darüber kann vorher geredet werden. Unsere Kosten sind in der Regel nicht höher, als die eines Inkassobüros. Bei uns gibt es im Gegensatz zu vielen Inkassobüros auch keine Mitgliedsgebühr oder einen Mindestumsatz. Sie brauchen auch keinen Vorschuss zu bezahlen, da wir zuerst versuchen, unsere Kosten vom Gegner einzutreiben.

Sie erhalten von uns auf Anfrage selbstverständlich einen Kostenvoranschlag. Senden Sie uns hierzu einfach die offenen Rechnungen bzw. eine Aufstellung über Ihre offenen Posten zu: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax (07725 / 91499-20). Oder rufen Sie Rechtsanwalt Harald Irion einfach an, um vorab eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten: 07725 / 91499-25.

Nachfolgend finden Sie eine genaue Erläuterung unserer Kosten für das Anwalts-Inkasso und einen Vergleich zu den Kosten von klassichen Inkassobüros. 

Ihre Vorteile unserer Inkassodienstleistung 

  • Hohe Erfolgsquote durch psychologiche Wirkung anwalticher Mahnschreiben
  • Keine Mitgliedschaft oder Jahresgebühr
  • Niedrige Kosten
  • Keine Provision oder versteckte Kosten: Sie erhalten im Erfolgsfall 100 % Ihrer Forderung + Verzugzinsen
  • Kein Vorschuss 
  • Einfache Abwicklung
  • Sicherheit der Fristenwahrung
  • Entlastung Ihrer Buchaltung
  • Besseres Rating durch Verringerung der Forerungsausfälle 

Wie läuft das Mahnverfahren ab?

Wir fordern Ihren Schuldner zunächst mit Anwaltsschreiben zur Zahlung auf. Wir verlangen hierbei von Ihrem Kunden sowohl Ihre offenen Rechnungsbeträge, als auch Verzugszinsen und Mahnkosten. Außerdem fordern wir vom säumigen Schuldner unser Anwaltsgebühren, die er aufgrund von Zahlungsverzug zu erstatten hat. Falls der Schuldner nicht reagiert, versenden wir meist noch ein oder zwei Zahlungserinnerungen. Wenn die Zahlung komplett eingeht, erhalten Sie Ihre Forderung inklusive Zinsen und wir behalten unsere Kosten ein. Falls der Schuldner um eine Ratenzahlung bittet, schließen wir nach Rücksprache mit Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung und überwachen auch die Ratenzahlung. 

Wenn auf unsere Anwaltsschreiben keine Zahlung erfolgt, beantragen wir einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Schuldner, natürlich nur, wenn Sie uns hierzu das OK geben. Vom Gericht wird dann ein Mahnbescheid erlassen und dem Schuldner zugestelt. Im Mahnbescheid sind neben Ihrer Forderung und Zinsen auch alle Kosten aufgeführt. Wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt, beantragen wir nach Ablauf einer 2-Wochen-Frist beim Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid können wir die Zwangsvollstreckung betreiben, also eine Lohn- oder Kontopfändung durchführen oder den Gerichtsvollzieher beauftragen.

Falls der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widersrpuch oder gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhebt, kann der Anspruch nur durch Einleitung des sog. streitigen Verfahrens durchgesetzt werden. Dies heißt nichts anderes, als dass ein normales Klageverfahren durchgeführt werden muss. An dieser Stelle benötigt dann auch derjenige anwaltliche Hilfe, der ein Inkassobüro beauftragt hat oder selbst den Mahnbescheid beantragt hat. 

 

Inkasso-Auftrag erteilen

Die Beauftragung unserer Inkassodienstleistung ist ganz einfach:

Lassen Sie uns einfach die offene Rechnung und die letzte Mahnung per Post, Fax oder Email zukommen. Hierzu können Sie auch unser Forderungsformular ausfüllen und an uns senden: 
Fax: 07725 / 91499 - 20  Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sie erhalten dann umgehend ein unverbindliches Angebot von uns. Oder rufen Sie uns einfach für eine kostenlose Ersteinschätzung an: 07725 / 91499 - 25.

Übrigens: Ein effzientes Forderungsmanagement wirkt sich positiv auf Ihr Rating aus.