Flughafen München

Drohnen am Flughafen München - Rechte als Passagier

Am Flughafen München gab es wegen mutmaßlicher Drohnensichtungen an den Abenden des 02.10.2025 und 03.10.2025 zahlreiche Flugausfälle. Betroffene Passagiere haben die folgenden Rechte. 

Ersatzflug & Betreuungsleistungen

Die Fluggesellschaft muss gestrandeten Passagieren Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Unterkunft anbieten. Sofern dies nicht der Fall war, können Sie entstandene Auslagen von der Airline erstattet verlangen. Hierzu sollten Sie Belege vorlegen, da es hier keine Pauschalen gibt. 

Die Fluggesellschaft muss Ihnen bei Flugannullierung auch einen zeitnahen Ersatzflug anbieten. Sie dürfen ansonsten selbst einen Ersatzflug (auch einer anderen Airline) buchen und können die (Mehr-) Kosten von der Fluggesellschaft erstattet verlangen. Der Grund der Annullierung - außergewöhnlicher Umstand - spielt hier keine Rolle. Weitere Infos hierzu im Beitrag "Ersatzflug selbst gebucht". 

Kostenlose Ersteinschätzung

Erstattung Ticketkosten oder Umbuchung

Bei einer Annullierung oder Verspätung von mindestens 5 Stunden können Sie die Erstattung der Ticketkosten verlangen, wenn Sie den Flug nicht mehr antreten möchten. Sie haben aber auch ein Recht auf Umbuchung, und zwar kostenlos und zeitlich unbegrenzt. Sie können also beispielsweise die Umbuchung auf einen Flug derselben Fluggesellschaft mehrere Monate später verlangen. Es muss nur die Strecke und Beförderungsklasse gleich sein. Die Fluggesellschaft muss dann kostenlos umbuchen, darf also keine Tarifdifferenz verlangen. 

Ausgleichsleistung nach Fluggastrechte-VO?

Die Flughafensperrung aufgrund Sichtung von Drohnen ist als außergewöhnlicher Umstand zu werten. Ein Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250,- € und 600,- € besteht dennoch sofern die Fluggesellschaft nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Verspätung so gering wie möglich zu halten. Hierzu müssen auch Flüge anderer Airlines oder zu nahegelegenen Flughäfen (mit anschließendem Transfer) geprüft werden. Sofern also gar kein Ersatzflug oder ein Flug Tage später angeboten wird, können Sie die Entschädigungen geltend machen. 

Kostenlose Ersteinschätzung

Kostenlose Ersteinschätzung

Betroffene Passagiere können uns ihren Fall gerne schildern und erhalten dann eine kostenlose Ersteinschätzung. Anfragen richten Sie an: 

Rechtsanwalt Harald Irion
ra[at]kanzlei-irion.de
07725 9149925